Kurztitel
I. Kontensperrverordnungrömisch eins. Kontensperrverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 669/1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 73/1996Bundesgesetzblatt Nr. 669 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1996,
Text
§ 3a. Das Verfügungsverbot nach § 1 gilt nicht für die Verfügung über Beträge, die aus dem gemäß der Resolution des Weltsicherheitsrates 943 (1994), BGBl. Nr. 860/1994, und der jeweils in Kraft befindlichen Resolution des Weltsicherheitsrates zur Verlängerung der Resolution des Weltsicherheitsrates 943 (1994) wiederaufgenommen, erlaubten, zivilen Passagierflugbetrieb der JAT-Jugoslav Airlines, Repräsentanz Wien, (im folgenden JAT) erzielt wurden und nach dem 5. Oktober 1994 auf Konten der JAT gutgeschrieben wurden, sofern sie zur Deckung der im folgenden aufgezählten, betriebsnotwendigen Aufwendungen der JAT herangezogen werden. Zahlungsempfänger darf jedoch nicht ein Unternehmen oder eine sonstige Einrichtung der im § 1 genannten Art sein. Paragraph 3 a, Das Verfügungsverbot nach Paragraph eins, gilt nicht für die Verfügung über Beträge, die aus dem gemäß der Resolution des Weltsicherheitsrates 943 (1994), Bundesgesetzblatt Nr. 860 aus 1994,, und der jeweils in Kraft befindlichen Resolution des Weltsicherheitsrates zur Verlängerung der Resolution des Weltsicherheitsrates 943 (1994) wiederaufgenommen, erlaubten, zivilen Passagierflugbetrieb der JAT-Jugoslav Airlines, Repräsentanz Wien, (im folgenden JAT) erzielt wurden und nach dem 5. Oktober 1994 auf Konten der JAT gutgeschrieben wurden, sofern sie zur Deckung der im folgenden aufgezählten, betriebsnotwendigen Aufwendungen der JAT herangezogen werden. Zahlungsempfänger darf jedoch nicht ein Unternehmen oder eine sonstige Einrichtung der im Paragraph eins, genannten Art sein.
A) Bürokosten:
Steuerberatungskosten, Anwaltskosten, Büroreinigungskosten, Postgebühren, Schreibmaterialienkosten, Verkehrskosten, Werbekosten, Repräsentationskosten, Garagenmietaufwand, Automietaufwand, Kraftstoffkosten.
B) Flughafen Wien Kosten:
Lande- und Abfertigungsentgelte, Sicherheitsbeitrag, Cateringkosten, Kraftstoffkosten, Mietaufwendungen inklusive von Nebenleistungen.