Kurztitel
Budgetüberschreitungsgesetz 1993
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 791/1993 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 791 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen: Die Bedeckung der im Paragraph eins, genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:
VA-Ansatz betreffend Millionen
Schilling
a) Ausgabeneinsparungen
1/51800 Pauschalvorsorge für Personalausgaben;
Personalausgaben für Bundesbedienstete .......... 400,000
1/65658 Verkehrsverbund Großraum Graz ................... 7,280
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Summe a) (Ausgabeneinsparungen) ................. 407,280
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b) Rücklagenauflösung
2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von
Rücklagen ...................................... 1 196,584
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c) Einnahmen aus Kreditoperationen
Der restliche Überschreitungsbetrag von ......... 798,138
ist in Einnahmen aus Kreditoperationen zu
bedecken. ---------
Insgesamt ... 2 402,002
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