Norm Durchführung des Bausparkassengesetzes× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Durchführung des Bausparkassengesetzes Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1994 — BGBl. Nr. 880/1993 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.200231.12.2009 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 355/2009 01.12.200131.12.2001 § → § — 06.12.199730.11.2001 § → § BGBl. II Nr. 368/1997 05.12.199705.12.1997 § → § BGBl. II Nr. 368/1997 14.09.199604.12.1997 § → § BGBl. Nr. 491/1996 01.09.199613.09.1996 § → § BGBl. Nr. 491/1996 01.01.199431.08.1996 BGBl. Nr. 880/1993 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1994 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2Großbauvorhaben§ 3§ 4§ 5Zuführung zum Fonds zur bauspartechnischen§ 6AbsicherungEinsatz des Fonds zur bauspartechnischen§ 7AbsicherungDarlehen an Beteiligungsunternehmen§ 8§ 9