Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 134/1993Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Diese Verordnung wurde durch § 28 Abs. 5 Z 5 UStG 1994, BGBl.Diese Verordnung wurde durch Paragraph 28, Absatz 5, Ziffer 5, UStG 1994, BGBl.
Nr. 663/1994 idF BGBl. Nr. 201/1996 aufgehoben.Nr. 663 aus 1994, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996, aufgehoben.
Text
§ 2. Als Kleinlastkraftwagen können nur solche Fahrzeuge angesehen werden, die sich sowohl nach dem äußeren Erscheinungsbild als auch von der Ausstattung her erheblich von einem der Personenbeförderung dienenden Fahrzeug unterscheiden. Das Fahrzeug muß so gebaut sein, daß ein Umbau in einen Personen- oder Kombinationskraftwagen mit äußerst großem technischen und finanziellen Aufwand verbunden und somit wirtschaftlich sinnlos wäre. Paragraph 2, Als Kleinlastkraftwagen können nur solche Fahrzeuge angesehen werden, die sich sowohl nach dem äußeren Erscheinungsbild als auch von der Ausstattung her erheblich von einem der Personenbeförderung dienenden Fahrzeug unterscheiden. Das Fahrzeug muß so gebaut sein, daß ein Umbau in einen Personen- oder Kombinationskraftwagen mit äußerst großem technischen und finanziellen Aufwand verbunden und somit wirtschaftlich sinnlos wäre.
Schlagworte
Personenkraftwagen
Dokumentnummer
NOR12052235
Alte Dokumentnummer
N3199326212J