Norm Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus Fassungen (Gesetz) ab 27.08.1994 — BGBl. Nr. 680/1994▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2016 § → § BGBl. I Nr. 157/2015 29.12.201531.12.2015 § → § BGBl. I Nr. 157/2015 29.12.200128.12.2015 § → § BGBl. I Nr. 162/2001 27.08.199428.12.2001 § → § BGBl. Nr. 680/1994 01.01.199426.08.1994 § → § BGBl. Nr. 532/1993 21.04.199331.12.1993 BGBl. Nr. 253/1993 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.12.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel VIIBundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmenzur Förderung des Wohnbaus§ 1§ 2§ 3§ 4