Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Investmentfondsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 532/1993 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2011Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Inkrafttretensdatum
13.02.2004
Außerkrafttretensdatum
31.08.2011aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2011
Text
Anlage A zu Artikel IIzu Artikel römisch zwei
Schema A
Schema für den vollständigen Prospekt über die Kapitalanlagegesellschaft und den Kapitalanlagefonds Abschnitt ISchema für den vollständigen Prospekt über die Kapitalanlagegesellschaft und den Kapitalanlagefonds Abschnitt römisch eins
Angaben über die Kapitalanlagegesellschaft
Firma und Sitz; Rechtsform; Gründungszeitpunkt; Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt; Angabe des Registers und der Registereintragung; geltende Rechtsordnung
Angabe sämtlicher von der Gesellschaft verwalteter Kapitalanlagefonds
Name und Funktion der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Höhe des Grund(Stamm)kapitals der Gesellschaft; nicht eingezahlte Beträge des gezeichneten Kapitals
Angabe der Aktionäre (Gesellschafter), die auf die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluß ausüben oder ausüben können.
Abschnitt IIAbschnitt römisch zwei
Angaben über den Kapitalanlagefonds
Zeitpunkt der Gründung des Fonds sowie Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
Angabe der Stelle, bei der die Fondsbestimmungen sowie die nach InvFG vorgesehenen Berichte erhältlich sind
Angaben über die auf den Kapitalanlagefonds anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern vom Kapitalanlagefonds bezogenen Einkünfte und Kapitalerträge Quellenabzüge erhoben werden
Stichtag für den Rechnungsabschluß und Angabe der Häufigkeit und Form der Ausschüttung
Name des Bankprüfers gemäß § 12 (4)Name des Bankprüfers gemäß Paragraph 12, (4)
Voraussetzungen, unter denen die Verwaltung des Fonds gekündigt werden kann; Kündigungsfrist
Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere
Originalurkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto
Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung
Rechte der Anteilinhaber, insbesondere bei Kündigung
Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile amtlich notiert oder gehandelt werden
Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und den Verkauf der Anteile
Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann
Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge und Beschreibung der Ansprüche der Anteilinhaber auf Erträge
Beschreibung der Anlageziele des Kapitalanlagefonds, einschließlich der finanziellen Ziele (zum Beispiel Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (zum Beispiel Spezialisierung auf geographische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe der Befugnisse der Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Gebrauch gemacht werden kann
sofern in den Fondsbestimmungen Geschäfte mit derivativen Produkten im Sinne des § 21 vorgesehen sind, ein deutlicher, drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf das damit verbundene Risikosofern in den Fondsbestimmungen Geschäfte mit derivativen Produkten im Sinne des Paragraph 21, vorgesehen sind, ein deutlicher, drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf das damit verbundene Risiko
Techniken und Instrumente der Anlagepolitik
Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere:
Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise
Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten
Angaben von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise
Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der zu Lasten des Kapitalanlagefonds gehenden Vergütungen für die Kapitalanlagegesellschaft, die Depotbank oder Dritte und der Unkostenerstattungen an die Kapitalanlagegesellschaft, die Depotbank oder Dritte durch den Kapitalanlagefonds
sofern Dienste externer Beratungsfirmen oder Anlageberater in Anspruch genommen werden und die Vergütungen hiefür zu Lasten des Kapitalanlagefonds gehen, Angaben über:
den Namen der Firma oder des Beraters
Einzelheiten des Vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentgesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind, sofern sie nicht Einzelheiten der Vergütung betreffen
andere Tätigkeiten von Bedeutung
Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Kapitalanlagefonds - diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein
Profil des typischen Anlegers, für den der Kapitalanlagefonds konzipiert ist
Etwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Z 17 genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind und denjenigen, die aus dem Sondervermögen des Kapitalanlagefonds zu zahlen sindEtwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Ziffer 17, genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind und denjenigen, die aus dem Sondervermögen des Kapitalanlagefonds zu zahlen sind
Abschnitt IIIAbschnitt römisch drei
Angaben über die Depotbank
Firma, Rechtsform; Sitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
Angaben über den Vertrag der Depotbank mit der Kapitalanlagegesellschaft
Haupttätigkeit der Depotbank
Schlagworte
Namenspapiere, Kapitalsteigerung, Verkaufspreis, Ausgabepreis,
Auszahlungspreis
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2011
Dokumentnummer
NOR40043641