Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Investmentfondsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 532/1993 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2011Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Inkrafttretensdatum
13.02.2004
Außerkrafttretensdatum
31.08.2011aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2011
Text
Anlage B zu Artikel IIzu Artikel römisch zwei
Schema B
Schema für die Informationen über den Kapitalanlagefonds, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen
Vermögensstand
Verbriefte Rechte im Sinne des § 20 Abs. 3 lit. cVerbriefte Rechte im Sinne des Paragraph 20, Absatz 3, Litera c
Anzahl der umlaufenden Anteile
Nettobestandswert je Anteil
Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen
Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind
Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden
in § 20 Abs. 3 Z 2 bezeichneten Wertpapierenin Paragraph 20, Absatz 3, Ziffer 2, bezeichneten Wertpapieren
in § 20 Abs. 3 Z 3 bezeichneten Wertpapierenin Paragraph 20, Absatz 3, Ziffer 3, bezeichneten Wertpapieren
in sonstigen in § 20 Abs. 3 Z 3 bezeichneten, Wertpapieren gleichgestellten verbrieften Rechten, samt folgenden zusätzlichen Angaben:in sonstigen in Paragraph 20, Absatz 3, Ziffer 3, bezeichneten, Wertpapieren gleichgestellten verbrieften Rechten, samt folgenden zusätzlichen Angaben:
es ist je eine Gliederung nach geeigneten Kriterien unter Berücksichtigung der Anlagepolitik für den Kapitalanlagefonds (zum Beispiel nach wirtschaftlichen oder geographischen Kriterien, nach Devisen usw.) nach prozentuellen Anteilen am Reinvermögen vorzunehmen; für jedes vorstehend bezeichnete Wertpapier ist sein Anteil am Gesamtvermögen des Fonds sowie die Emissionswährung, die Nominalverzinsung (soweit vorhanden) der Wertpapierkurs und der Währungskurs anzugeben.
Angaben der Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtszeitraumes.
Angaben über die Entwicklung des Vermögens des Kapitalanlagefonds während des Berichtszeitraumes, die folgendes umfassen:
Aufwendungen für die Verwaltung
Aufwendungen für die Depotbank
sonstige Aufwendungen und Steuern/Gebühren
Ausschüttungen und wiederangelegte Erträge
Erhöhung oder Verminderung der Kapitalrechnung
Mehr- oder Minderwert der Anlagen
etwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Kapitalanlagefonds berühren, wobei insbesondere auf Geschäfte gemäß § 21 Bezug zu nehmen istetwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Kapitalanlagefonds berühren, wobei insbesondere auf Geschäfte gemäß Paragraph 21, Bezug zu nehmen ist
Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre, wobei zum Ende jedes Rechnungsjahres folgendes anzugeben ist:
Errechneter Wert je Anteil (Rechenwert)
Wertentwicklung in Prozent
bisher ausgewiesene Erträge.
Angabe des Betrages der bestehenden Verbindlichkeiten aus von der Kapitalanlagegesellschaft für den Kapitalanlagefonds im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von § 21, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.Angabe des Betrages der bestehenden Verbindlichkeiten aus von der Kapitalanlagegesellschaft für den Kapitalanlagefonds im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von Paragraph 21,, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2011
Dokumentnummer
NOR40043642