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Anl. 5 InvFG 1993

Fassungen
13.02.2004 bis 31.08.2011
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 513.02.200431.08.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Investmentfondsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2011,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

13.02.2004

Außerkrafttretensdatum

31.08.2011aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2011

Abkürzung

InvFG 1993

Index

37/02 Kreditwesen

Beachte

Zum Ende des Bezugszeitraums vergleiche Paragraph 198,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2011,.

Text

Anlage E

Schema E

Inhalt des vereinfachten Prospekts

  1. Ziffer eins
    Kurzdarstellung des Kapitalanlagefonds
    • Strichaufzählung
      Datum seiner Gründung
    • Strichaufzählung
      die verwaltende Kapitalanlagegesellschaft
    • Strichaufzählung
      (gegebenenfalls) erwartete Laufzeit
    • Strichaufzählung
      Depotbank
    • Strichaufzählung
      Abschlussprüfer
    • Strichaufzählung
      den Kapitalanlagefonds anbietende Finanzgruppe (zB ein Kreditinstitut)
  2. Ziffer 2
    Anlageinformationen
    • Strichaufzählung
      Kurzdefinition des Anlageziels/der Anlageziele des Kapitalanlagefonds
    • Strichaufzählung
      Anlagestrategie des Kapitalanlagefonds und kurze Beurteilung des Risikoprofils des Fonds (einschließlich der erforderlichen Informationen nach Paragraph 21 a und nach der Anlagekategorie)
    • Strichaufzählung
      bisherige Wertentwicklungen des Kapitalanlagefonds und ein Warnhinweis, dass die bisherige Wertentwicklung kein Indiz für die zukünftige Wertentwicklung ist - derartige Informationen können in den Prospekt eingefügt oder angehängt werden
    • Strichaufzählung
      Profil des typischen Anlegers, für den der Kapitalanlagefonds konzipiert ist.
  3. Ziffer 3
    Wirtschaftliche Informationen
    • Strichaufzählung
      Geltende Steuervorschriften
    • Strichaufzählung
      Ein- und Ausstiegsprovisionen
    • Strichaufzählung
      etwaige sonstige Provisionen und Gebühren, wobei danach zu unterscheiden ist, welche vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und welche aus dem Sondervermögen des Kapitalanlagefonds zu zahlen sind.
  4. Ziffer 4
    Den Handel betreffende Informationen
    • Strichaufzählung
      Art und Weise des Erwerbs der Anteile
    • Strichaufzählung
      Art und Weise der Veräußerung der Anteile
    • Strichaufzählung
      Häufigkeit und Ort sowie Art und Weise der Veröffentlichung bzw. Zurverfügungstellung der Anteilspreise.
  5. Ziffer 5
    Zusätzliche Informationen
    • Strichaufzählung
      Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsschluss angefordert werden können.
    • Strichaufzählung
      zuständige Aufsichtsbehörde
    • Strichaufzählung
      Angabe einer Kontaktstelle (Person/Abteilung; Zeiten usw.), bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können
    • Strichaufzählung
      Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospekts.

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2011

Gesetzesnummer

10004828

Dokumentnummer

NOR40043645