Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
01.01.1994 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 797/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 201.01.199431.12.1994 BGBl. Nr. 797/1993 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 970/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Reservenmeldungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 797 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 970 aus 1994,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 797/1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994aufgehoben durch BGBl. Nr. 970/1994

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Paragraph 2, (1) Als stille Reserven sind zu melden:

  1. Ziffer eins
    bei börsenotierten Wertpapieren, Beteiligungen und Konsortialbeteiligungen der Unterschiedsbetrag zwischen höherem Börsekurs und Buchwert; bei Vorliegen besonderer Umstände ist ein niedrigerer Wert als der Börsekurs anzusetzen; diese besonderen Umstände sind in der Position römisch drei der Anlage zu dieser Verordnung zu erläutern;
  2. Ziffer 2
    bei nicht börsenotierten Beteiligungen und Konsortialbeteiligungen sowie bei Grundstücken und Gebäuden der Unterschiedsbetrag zwischen höherem Verkehrswert und Buchwert;
  3. Ziffer 3
    versteuerte Reserven in Forderungen, soweit sie nicht bereits gemäß Ziffer eins, oder 2 zu melden sind.
  1. Absatz 2,Stille Reserven gemäß Absatz eins, Ziffer 2, sind nur anzuführen, soweit sie für die Beurteilung der Vermögenslage des Kreditinstitutes von wesentlicher Bedeutung sind.
  2. Absatz 3,Ein Fehlbetrag zwischen dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Pensionsrückstellungserfordernis und gebildeter Pensionsrückstellung mindert in diesem Ausmaß die stillen Reserven, bis dieser Fehlbetrag nachgeholt ist.
  3. Absatz 4,Sind keine stillen Reserven vorhanden, so hat dies das Kreditinstitut in der Position römisch drei der Anlage zu dieser Verordnung anzumerken.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2009

Gesetzesnummer

10004839

Dokumentnummer

NOR12052689

Alte Dokumentnummer

N3199331082J