Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
54. IDG-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 185/1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 659 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
35/05 Sonstiges Zollrecht
Text
§ 1. Für die in der Anlage angeführten Waren mit Ursprung in der Tschechischen Republik wird zur Inanspruchnahme eines Vorzugszollsatzes gemäß dem Anhang Ia zum bilateralen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über bestimmte Vereinbarungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte vom 12. Juni 1992, BGBl. Nr. 730/1992, in Verbindung mit dem bilateralen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über bestimmte Vereinbarungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte vom 24. September 1993, BGBl. Nr. 178/1994, die Vergabe der Kontingente nach der zeitlichen Reihenfolge der Beantragung festgelegt. Paragraph eins, Für die in der Anlage angeführten Waren mit Ursprung in der Tschechischen Republik wird zur Inanspruchnahme eines Vorzugszollsatzes gemäß dem Anhang römisch eins a zum bilateralen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über bestimmte Vereinbarungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte vom 12. Juni 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 730 aus 1992,, in Verbindung mit dem bilateralen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über bestimmte Vereinbarungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte vom 24. September 1993, Bundesgesetzblatt Nr. 178 aus 1994,, die Vergabe der Kontingente nach der zeitlichen Reihenfolge der Beantragung festgelegt.
Schlagworte
Tschechien, Slowakei
Dokumentnummer
NOR12053129
Alte Dokumentnummer
N3199419860L