Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
59. IDG-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 199/1994Bundesgesetzblatt Nr. 199 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
35/05 Sonstiges Zollrecht
Text
§ 4. Über Antrag sind Kontingentscheine für 90 vH des Gesamtkontingentes gemäß Anlage Antragstellern, die im Vorbezugszeitraum nachweislich Einfuhren der in der Anlage genannten Waren getätigt haben, auszustellen. Als Vorbezugszeitraum gilt der dem jeweiligen Kontingentzeitraum vorangegangene Kontingentzeitraum; als Einfuhren im Sinne dieser Bestimmung gelten nur jene, die aus der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (CSFR) durchgeführt wurden; als Nachweis der Einfuhr gilt die zollamtliche Abschreibung auf dem Kontingentschein des Vorbezugszeitraumes. Der Kontingentanteil eines Antragstellers ist mit jenem Prozentsatz festzusetzen, der sich aus seinem Anteil an der Gesamteinfuhr aus der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (CSFR) im Vorbezugszeitraum ergibt. Anträge, deren Menge unter dem so errechneten Firmenanteil liegt, werden voll befriedigt. Paragraph 4, Über Antrag sind Kontingentscheine für 90 vH des Gesamtkontingentes gemäß Anlage Antragstellern, die im Vorbezugszeitraum nachweislich Einfuhren der in der Anlage genannten Waren getätigt haben, auszustellen. Als Vorbezugszeitraum gilt der dem jeweiligen Kontingentzeitraum vorangegangene Kontingentzeitraum; als Einfuhren im Sinne dieser Bestimmung gelten nur jene, die aus der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (CSFR) durchgeführt wurden; als Nachweis der Einfuhr gilt die zollamtliche Abschreibung auf dem Kontingentschein des Vorbezugszeitraumes. Der Kontingentanteil eines Antragstellers ist mit jenem Prozentsatz festzusetzen, der sich aus seinem Anteil an der Gesamteinfuhr aus der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (CSFR) im Vorbezugszeitraum ergibt. Anträge, deren Menge unter dem so errechneten Firmenanteil liegt, werden voll befriedigt.
Dokumentnummer
NOR12053174
Alte Dokumentnummer
N3199419910L