Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Veräußerung des Bundesanteils an der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m. b. H. „Salzachkohle“
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 604/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 604 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
31/04 Bundesbeteiligungen
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH. „Salzachkohle“ im Nominale von 6,2 Millionen Schilling an die Wohnungsanlagen Gesellschaft mbH. um 6,2 Millionen Schilling zu veräußern.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2026
Dokumentnummer
NOR12053188
Alte Dokumentnummer
N3199422022L