Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters – Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 804/1994Bundesgesetzblatt Nr. 804 aus 1994,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Text
Anhang B
Kunstwerke und Sammlungsgegenstände erzieherischen,wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
Gemälde und Zeichnungen, ungeachtet des Materials, auf dem sie vollständig mit der Hand geschaffen worden sind, einschließlich der mit der Hand geschaffenen Kopien, jedoch ausgenommen fabrikmäßig hergestellte verzierte Gegenstände;
Originalkunstwerke aus keramischen Stoffen und Mosaike auf Holz;
Sammlungsgegenstände und Kunstwerke, die für Galerien, Museen und sonstige von den zuständigen Behörden des Einfuhrlandes zur zollfreien Einfuhr dieser Gegenstände ermächtigte Institute bestimmt sind, unter der Bedingung, daß sie nicht verkauft werden.
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2022
Dokumentnummer
NOR12053494
alte Dokumentnummer
N3199423834L