Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung – Erbschafts- und Schenkungssteuern (Frankreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 614/1994Bundesgesetzblatt Nr. 614 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen gilt:
in der Französischen Republik: für Abgaben auf unentgeltliche Vermögensübergänge (droits de mutation a titre gratuit);
in der Republik Österreich: für die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
(2)Absatz 2,Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. Die zuständigen Behörden der Vertragstaaten teilen einander die in ihren Steuergesetzen eingetretenen wesentlichen Änderungen mit.
Schlagworte
Erbschaftssteuer
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2025
Dokumentnummer
NOR12053665
alte Dokumentnummer
N3199440042J