Norm Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.× ▾ ‹›Gliederung Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig. Fassungen (Gesetz) ab 13.05.1995 — BGBl. Nr. 323/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.05.1995 BGBl. Nr. 323/1995 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.05.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1