Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 3/1995Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
32/05 Verbrauchsteuern
Text
§ 6.Paragraph 6,
Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Steuergebiet eingebracht werden, sind von den Verbrauchsteuern befreit, wenn die Einfuhr dieser Waren nach §§ 1 bis 3 steuerfrei wäre. Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Steuergebiet eingebracht werden, sind von den Verbrauchsteuern befreit, wenn die Einfuhr dieser Waren nach Paragraphen eins bis 3 steuerfrei wäre.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Dokumentnummer
NOR12054361
alte Dokumentnummer
N3199545245J