Norm Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.× ▾ ‹›Gliederung Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig. Kundmachung BGBl. Nr. 16/1995 · 05.01.1995▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 16/1995 05.01.1995 16. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung des ergänzenden Notenwechsels Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1