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Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr

Kundmachung
BGBl. Nr. 65/1995 · 19.01.1995
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 65/1995 19.01.1995 65. Kundmachung: Beendigung der pragmatischen Weiteranwendung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Bundessekretariat für Außenhandel der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich im Verhältnis zur Republik Bosnien-Herzegowina, zur Republik Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Republik Slowenien Stammfassung
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neugeändertaufgehobennicht berührt