Norm Urpsrungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.× ▾ ‹›Gliederung Urpsrungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig. Fassungen (Gesetz) ab 29.03.1995 — BGBl. Nr. 222/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute29.03.1995 BGBl. Nr. 222/1995 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.03.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1