Norm Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.× ▾ ‹›Gliederung Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd. Kundmachung BGBl. Nr. 244/1995 · 07.04.1995▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 244/1995 07.04.1995 244. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel, Regierung der Volksrepublik Bangladesh, andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1