Norm Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.× ▾ ‹›Gliederung Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb. Fassungen (Gesetz) ab 04.10.1995 — BGBl. Nr. 663/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute04.10.1995 BGBl. Nr. 663/1995 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 04.10.1995 Art. 1