Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Transeuropäische Eisenbahn (TER) - Treuhandfonds
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 776/1995Bundesgesetzblatt Nr. 776 aus 1995,
Typ
Vertrag – Multilateral
Inkrafttretensdatum
16.08.1994
Außerkrafttretensdatum
31.12.2000
Index
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Langtitel
Wirtschaftskommission für Europa; Transeuropäische Eisenbahn (TER); Kooperationsübereinkommen über den Treuhandfonds samt Anlage und Anhängen
(Übersetzung)
WIRTSCHAFTSKOMMISSION FÜR EUROPA TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHN (TER) KOOPERATIONSÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN TREUHANDFONDS
(NR: GP XVIII RV 1650 AB 1805 S. 173. BR: AB 4916 S. 589.)
StF: BGBl. Nr. 776/1995
Änderung
idF:
BGBl. III Nr. 95/2000 (Verlängerung)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und Anhängen wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. August 1994 bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich mit 16. August 1994 in Kraft getreten.
Nach Mitteilung des Exekutivsekretärs der ECE wurde das Übereinkommen ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet von der ECE, Ungarn, Rumänien und Türkei.
Präambel/Promulgationsklausel
Übereinkommen zwischen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) einerseits und den an der TER beteiligten Regierungen andererseits, die hiemit wie folgt übereinkommen:
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. BGBl. III Nr. 95/2000Zum Bezugszeitraum vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2000,
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Die Anlage (Transeuropäisches Eisenbahn Kooperationsübereinkommen
(TER) für 1992 - 1996) wurde als Anlage 1 und die ANHÄNGE als
Anlage 2 dokumentiert.
Dokumentnummer
NOR11005055
Alte Dokumentnummer
N3199551775J