Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 273/1996Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 12Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 12
Text
§ 2.Paragraph 2,
Fahrzeuge, die das typische äußere Erscheinungsbild eines Personenkraftwagens oder Kombinationskraftwagens aufweisen, sind steuerrechtlich auch dann nicht als Lastkraftwagen einzustufen, wenn sie zur Güterbeförderung eingerichtet sind, kraftfahrrechtlich und zolltarifarisch als Lastkraftwagen gelten und eine seitliche Verblechung des Laderaumes aufweisen. Diese Fahrzeuge sind Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen.
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018
Dokumentnummer
NOR12054786
alte Dokumentnummer
N3199638109L