Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zuschuß - Burgenland - 75. jährige Zugehörigkeit zu Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 749/1996 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 749 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 1.Paragraph eins,
Dem Land Burgenland wird aus Anlaß der 75jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 1996 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuß in Höhe von 25 Millionen Schilling gewährt. Dieser Zweckzuschuß ist zur Verbesserung der Infrastruktur und für besondere Vorhaben zum Zweck der Festigung der Zugehörigkeit dieses Landes zur Republik Österreich zu verwenden und zur Stärkung der dafür vorgesehenen Landesmittel bestimmt.
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018
Dokumentnummer
NOR12054818
Alte Dokumentnummer
N3199644054L