Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - Kündigung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 309/1996Bundesgesetzblatt Nr. 309 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Der Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem Brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens (BGBl. Nr. 101/1958) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt. Der Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem Brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1958,) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.
Dokumentnummer
NOR12055187
alte Dokumentnummer
N3199656102J