Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beschluss des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (94/728/EG, Euratom)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 367/1996Bundesgesetzblatt Nr. 367 aus 1996,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
39/11 EU-Haushaltsrecht
Text
Artikel 7
Ein etwaiger Mehrbetrag der Einnahmen der Gemeinschaften gegenüber den tatsächlichen Gesamtausgaben im Verlauf eines Haushaltsjahres wird auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.
Etwaige Mehrbeträge, die bei einer Übertragung von Mitteln von Kapiteln des EAGFL, Abteilung Garantie, nach der Währungsreserve anfallen, oder Mehrbeträge des Garantiefonds im Zusammenhang mit außenpolitischen Maßnahmen, die dem Einnahmenansatz des Haushalts hinzugerechnet werden, werden als Eigenmittelbeträge angesehen.
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2016
Dokumentnummer
NOR12055197
Alte Dokumentnummer
N3199656554J