Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beschluss des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (94/728/EG, Euratom)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 367/1996Bundesgesetzblatt Nr. 367 aus 1996,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
39/11 EU-Haushaltsrecht
Text
Artikel 9
Der Mechanismus, wonach Griechenland bis 1985 gemäß Artikel 127 der Beitrittsakte von 1979 sowie Spanien und Portugal bis 1991 gemäß den Artikeln 187 und 374 der Beitrittsakte von 1985 ein degressiver Teil der als Eigenmittel aus der MWSt. oder als Finanzbeiträge auf der Grundlage des BSP gezahlten Beträge erstattet wird, ist auf die MWSt.-Eigenmittel und auf die BSP-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben e) und dl dieses Beschlusses anzuwenden. Er ist ferner auf die Zahlungen dieser letzteren beiden Mitgliedstaaten aufgrund von Artikel 5 Absatz 2 dieses Beschlusses anzuwenden. Hinsichtlich dieser letztgenannten Zahlungen gilt derjenige Erstattungssatz, der für das Jahr angewandt wurde, für das der Korrekturbetrag gewährt wird.
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2016
Dokumentnummer
NOR12055199
Alte Dokumentnummer
N3199656556J