Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988Reisekostenvergütungen gemäß Paragraph 26, Ziffer 4, EStG 1988
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 306/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 514/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 306 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 514 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 2. Fahrtkostenvergütungen, die aus Anlaß einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift (§ 1) vorliegenden Dienstreise gezahlt werden, bleiben insoweit steuerfrei, als sie der Höhe nach die tatsächlichen Kosten oder bei Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges die Sätze gemäß § 26 Z 4 lit. a EStG nicht übersteigen. Paragraph 2, Fahrtkostenvergütungen, die aus Anlaß einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift (Paragraph eins,) vorliegenden Dienstreise gezahlt werden, bleiben insoweit steuerfrei, als sie der Höhe nach die tatsächlichen Kosten oder bei Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges die Sätze gemäß Paragraph 26, Ziffer 4, Litera a, EStG nicht übersteigen.
Dokumentnummer
NOR12055798
Alte Dokumentnummer
N3199710447U