Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Begrenzung der umsatzsteuerfreien Einfuhr von Tabakwaren
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 326/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 326 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 1.Paragraph eins,
Für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, einreisen, ist die Befreiung - abweichend von Artikel 46 der Zollbefreiungsverordnung - auf
10 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm) oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis zu 25 Gramm beschränkt.
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018
Dokumentnummer
NOR12055817
Alte Dokumentnummer
N3199710791U