Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 192/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Bei der Einkommensbesteuerung österreichischer Grenzgänger im Sinn des Art. 15 Abs. 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA), BGBl. Nr. 24/1971, sind zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung jedenfalls nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die in Liechtenstein gezahlten Steuern anzurechnen. Bei der Einkommensbesteuerung österreichischer Grenzgänger im Sinn des Artikel 15, Absatz 4, des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA), Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1971,, sind zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung jedenfalls nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die in Liechtenstein gezahlten Steuern anzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2013
Dokumentnummer
NOR12055854
Alte Dokumentnummer
N3199712365Y