Kurztitel
Behälter-Pool-Übereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 182/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 1997,
Text
Artikel 6
Teile zur Instandsetzung
1.Ziffer eins Sieht die Vereinbarung über die gemeinsame Verwendung die Errichtung eines Pools für erkennbare Teile zur Instandsetzung der Behälter des Pools vor, so gelten Artikel 4, 5 Absätze 1, 2 und 3 b) sowie 9 dieses Übereinkommens sinngemäß für diese Teile.
2.Ziffer 2 Sieht die Vereinbarung über die gemeinsame Verwendung die Errichtung eines Pools für Teile zur Instandsetzung der Behälter des Pools nicht vor, so wird die vorübergehende Verwendung unter Befreiung von den Einfuhrabgaben und ohne Anwendung wirtschaftlicher Einfuhrverbote oder -beschränkungen für diese Teile bewilligt und auf die Vorlage von Zollpapieren bei der Ein- und Ausfuhr und eine Sicherheitsleistung verzichtet.
Kann der vorstehende Absatz nicht angewendet werden, so kann der Begünstigte der vorübergehenden Verwendung anstelle der Vorlage eines Zollpapiers oder der Sicherheitsleistung für Teile zur Instandsetzung aufgefordert werden, sich schriftlich zu verpflichten,
den Zollbehörden eine Liste dieser Teile mit der Verpflichtung zur Wiederausfuhr vorzulegen und
die Einfuhrabgaben zu entrichten, die bei Nichteinhaltung der Bedingungen für die vorübergehende Verwendung fällig werden.
Die Wiederausfuhr der für die Instandsetzung nicht verwendeten Teile, die sich in der vorübergehenden Verwendung befinden, erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Einfuhr. Diese Frist kann von den zuständigen Zollbehörden verlängert werden.
3.Ziffer 3 Gemäß den Rechtsvorschriften des betreffenden Landes und in Übereinstimmung mit der von den Zollbehörden dieses Landes erteilten Genehmigung können die ersetzten nicht wiederausgeführten Teile
den Einfuhrabgaben unterworfen werden, die im Zeitpunkt der Gestellung der Teile ihrem Zustand entsprechend fällig sind;
den zuständigen Behörden des betreffenden Landes kostenlos überlassen werden oder
unter Zollaufsicht auf Kosten der Beteiligten vernichtet werden.
Schlagworte
Einfuhrbeschränkung, Einfuhr