Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Durchführung der KEST-Entlastung in bezug auf Auslandszinsen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 43/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 43 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist auf Kapitalerträge anzuwenden, die vor dem 1. September 2003 fließen (§ 19 EStG 1988) (vgl. § 2).Ist auf Kapitalerträge anzuwenden, die vor dem 1. September 2003 fließen (Paragraph 19, EStG 1988) vergleiche Paragraph 2,).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Bei im Inland bezogenen Auslandskapitalerträgen aus Forderungswertpapieren ist der Steuerabzug nach § 93 EStG 1988 ungeachtet der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen, wenn bei unmittelbarer Abkommensanwendung der Gesamtbetrag des inländischen und ausländischen Steuerabzuges unter den in § 95 Abs. 1 EStG 1988 vorgesehenen Steuersatz sinkt. Bei im Inland bezogenen Auslandskapitalerträgen aus Forderungswertpapieren ist der Steuerabzug nach Paragraph 93, EStG 1988 ungeachtet der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen, wenn bei unmittelbarer Abkommensanwendung der Gesamtbetrag des inländischen und ausländischen Steuerabzuges unter den in Paragraph 95, Absatz eins, EStG 1988 vorgesehenen Steuersatz sinkt.
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018
Dokumentnummer
NOR12056429
Alte Dokumentnummer
N3199810349O