Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesfinanzgesetz 1999
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 105/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
BUNDESVORANSCHLAG 1999
Gliederung
(Anm.: Gliederung des Bundesvoranschlages nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)Anmerkung, Gliederung des Bundesvoranschlages nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Anlage I BUNDESVORANSCHLAG 1999Anlage römisch eins BUNDESVORANSCHLAG 1999
(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)Anmerkung, Anlage nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/1999
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Dokumentnummer
NOR12057299
Alte Dokumentnummer
N3199913583O