Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 119/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 1998,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 31Artikel 31
Index
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Text
Kapitel V
Artikel 31Kapitel römisch fünf, Artikel 31
(1)Absatz eins,Die Beträge der in Titel II Kapitel 1 im dritten Teil des Abkommens und in den entsprechenden Bestimmungen des Beschlusses genannten Stabex-Transfers werden in ECU ausgedrückt.Die Beträge der in Titel römisch zwei Kapitel 1 im dritten Teil des Abkommens und in den entsprechenden Bestimmungen des Beschlusses genannten Stabex-Transfers werden in ECU ausgedrückt.
(2)Absatz 2,Die Zahlungen erfolgen in ECU.
(3)Absatz 3,Die Kommission legt den Mitgliedstaaten jährlich einen zusammenfassenden Bericht über das Funktionieren des Systems zur Stabilisierung der Ausfuhrerlöse und über die Verwendung der Transfermittel durch die AKP-Staaten vor.
In diesem Bericht werden insbesondere die Auswirkungen der Transfers auf die Entwicklung der Sektoren, in denen sie verwendet werden, dargelegt.
(4)Absatz 4,Absatz 3 gilt auch für die ÜLG.
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2010
Dokumentnummer
NOR12056681
Alte Dokumentnummer
N3199811654O