Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Euro-Anleihenumstellungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 126/1998Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 126 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Text
§ 1.Paragraph eins,
Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:
Anleihen: Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Bankschuldverschreibungen und sonstige Formen von in Wertpapieren verkörperten Schuldverpflichtungen, die am Kapitalmarkt gehandelt werden können, sowie Geldmarkttitel;
Stückelung: Unterteilung einer Anleihe in Teilschuldverschreibungen mit einem bestimmten Nennwert;
Umrechnungsfaktor: der unwiderruflich gemäß Art. 109l (4) erster Satz EG-V festgelegte Umrechnungskurs, zu dem die Schilling-Währung durch die Euro-Währung ersetzt wird.Umrechnungsfaktor: der unwiderruflich gemäß Artikel 109 l, (4) erster Satz EG-V festgelegte Umrechnungskurs, zu dem die Schilling-Währung durch die Euro-Währung ersetzt wird.
Zuletzt aktualisiert am
25.10.2011
Dokumentnummer
NOR12056725
alte Dokumentnummer
N3199812812U