Norm Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus× ▾ ‹›Gliederung Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus Fassungen (Gesetz) ab 05.12.1998 — BGBl. I Nr. 182/1998 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute05.12.1998 BGBl. I Nr. 182/1998 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 05.12.1998 § 1§ 2§ 3