Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
FinanzOnline-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 71/1998 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 46/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 71 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 46 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
§ 5. (1) Anträge auf Akteneinsicht nach § 90a BAO sowie die damit zusammenhängenden Erledigungen sind ausschließlich im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung abzuwickeln. Ausgenommen davon sind, nach näherer Regelung in den Richtlinien (§ 7), nur die Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht nach § 90a BAO sowie der Widerruf der Bewilligung der Akteneinsicht nach § 90a BAO.Paragraph 5, (1) Anträge auf Akteneinsicht nach Paragraph 90 a, BAO sowie die damit zusammenhängenden Erledigungen sind ausschließlich im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung abzuwickeln. Ausgenommen davon sind, nach näherer Regelung in den Richtlinien (Paragraph 7,), nur die Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht nach Paragraph 90 a, BAO sowie der Widerruf der Bewilligung der Akteneinsicht nach Paragraph 90 a, BAO.
(2)Absatz 2,Für Anbringen im Sinn des § 1 Abs. 2 Z 2, die im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung eingebracht werden sollen, gelten die näheren Regelungen in den Richtlinien (§ 7).Für Anbringen im Sinn des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2,, die im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung eingebracht werden sollen, gelten die näheren Regelungen in den Richtlinien (Paragraph 7,).
(3)Absatz 3,Zustimmungserklärungen (§ 97 Abs. 3 BAO) sowie deren Widerruf können nach näherer Regelung in den Richtlinien (§ 7) im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung eingebracht werden.Zustimmungserklärungen (Paragraph 97, Absatz 3, BAO) sowie deren Widerruf können nach näherer Regelung in den Richtlinien (Paragraph 7,) im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung eingebracht werden.
Dokumentnummer
NOR40008008