Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 228/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 633/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 228 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 633 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht; 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 und
letztmalig für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden (vgl. § 6).letztmalig für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden vergleiche Paragraph 6,).
Text
§ 5.Paragraph 5,
Die Anwendung der Pauschalierung ist nur zulässig, wenn aus einer der Abgabenbehörde vorgelegten Beilage hervorgeht, daß der Steuerpflichtige von dieser Pauschalierung Gebrauch macht. Der Steuerpflichtige hat in der Beilage die Berechnungsgrundlagen darzustellen.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Dokumentnummer
NOR12057205
alte Dokumentnummer
N3199913286Y