Norm Neugründungs-Förderungsverordnung× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Neugründungs-Förderungsverordnung Fassungen (Gesetz) ab 13.08.2008 — BGBl. II Nr. 288/2008▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2016 § → § BGBl. II Nr. 390/2015 28.11.201531.12.2015 § → § BGBl. II Nr. 390/2015 13.08.200827.11.2015 § → § BGBl. II Nr. 288/2008 14.08.199912.08.2008 BGBl. II Nr. 278/1999 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 27.11.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Förderung der Neugründung§ 2Begriff der Neugründung§ 3Zeitpunkt der NeugründungErklärung der Neugründung§ 4AnlagenAnl. 1