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§ 171 WTBG

Fassungen
01.07.1999 bis 15.09.2017 — BGBl. I Nr. 58/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 17101.07.199915.09.2017 BGBl. I Nr. 58/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 137/2017

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 137 aus 2017,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 171

Inkrafttretensdatum

01.07.1999BGBl. I Nr. 58/1999

Außerkrafttretensdatum

15.09.2017aufgehoben durch BGBl. I Nr. 137/2017

Abkürzung

WTBG

Index

36 Wirtschaftstreuhänder

Text

Haushaltsordnung – Umlagenordnung

Paragraph 171,

  1. Absatz eins,Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat eine Haushaltsordnung und eine Umlagenordnung zu erlassen.
  2. Absatz 2,Die Haushaltsordnung hat insbesondere zu regeln:
    1. Ziffer eins
      die allgemeinen Grundsätze, das Zustandekommen und die Gliederung des Jahresvoranschlages,
    2. Ziffer 2
      die interne Kontrolle,
    3. Ziffer 3
      die Verwaltung und Anlage des Vermögens,
    4. Ziffer 4
      die Anweisungsbefugnis bei Zahlungen,
    5. Ziffer 5
      die Kassen- und Buchführung und die Behandlung der Rechnungsbelege und
    6. Ziffer 6
      die öffentliche Einsichtnahme in den Rechnungsabschluß.
  3. Absatz 3,Die Umlagenordnung hat insbesondere die Fälligkeitstermine der Umlagen und der Gebühren für Sonderleistungen zu regeln. Dabei ist Bedacht zu nehmen auf
    1. Ziffer eins
      die Eigenart der Umlagen und der Gebühren für Sonderleistungen,
    2. Ziffer 2
      den Grundsatz der Selbstbemessung durch die Zahlungspflichtigen,
    3. Ziffer 3
      die Zweckmäßigkeit und
    4. Ziffer 4
      einen gleichmäßigen Mittelzufluß.
  4. Absatz 4,Die Haushaltsordnung und die Umlagenordnung sind im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder kundzumachen.

Schlagworte





Kassenführung

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2017

Gesetzesnummer

10005162

Dokumentnummer

NOR12057641

Alte Dokumentnummer

N3199958095L