Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festgesetzte Beträge in Schilling - Berechnung in Euro
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 204/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
32/05 Verbrauchsteuern, 32/06 Verkehrsteuern, 34 Monopole, 92 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 279/2000materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2000,
Text
§ 1. Im Falle einer Selbstberechnung von bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben in Euro ist - ausgenommen in den in § 2 angeführten Fällen - der jeweils angeführte Schillingbetrag in Euro umzurechnen und auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet. Paragraph eins, Im Falle einer Selbstberechnung von bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben in Euro ist - ausgenommen in den in Paragraph 2, angeführten Fällen - der jeweils angeführte Schillingbetrag in Euro umzurechnen und auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.
Dokumentnummer
NOR12057778
Alte Dokumentnummer
N3199960169L