Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festgesetzte Beträge in Schilling - Berechnung in Euro
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 204/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
32/05 Verbrauchsteuern, 32/06 Verkehrsteuern, 34 Monopole, 92 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 279/2000materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2000,
Text
§ 3. Bei der Anrechnung der zeitabhängigen Maut nach dem BStFG 1996 auf die in Euro selbst berechnete Straßenbenützungsabgabe sind die entsprechenden Mautbeträge ebenfalls in Euro umzurechnen und auf drei Dezimalstellen auf- und abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet. Paragraph 3, Bei der Anrechnung der zeitabhängigen Maut nach dem BStFG 1996 auf die in Euro selbst berechnete Straßenbenützungsabgabe sind die entsprechenden Mautbeträge ebenfalls in Euro umzurechnen und auf drei Dezimalstellen auf- und abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.
Dokumentnummer
NOR12057780
Alte Dokumentnummer
N3199960171L