Rechtstracker.at

Art. 2

Fassungen
ab 31.03.1931 — BGBl. Nr. 64/1931 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute31.03.1931 BGBl. Nr. 64/1931 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Albanien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 64 aus 1931,

Typ

Vertrag – Albanien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

31.03.1931BGBl. Nr. 64/1931

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 2.

Die jeweils im Gebiete der beiden Staaten geltenden Bestimmungen über eventuelle Verhängung von Grenzsperren, über die Zurückweisung unerwünschter Reisender an der Grenze, über die polizeiliche Meldung, den Aufenthalt und die Ausweisung von Ausländern sowie über den Schutz des heimischen Arbeitsmarktes gegen Überlastung mit ausländischen Arbeitskräften werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.

Jeder der beiden Staaten wird Vorsorge dafür treffen, daß seine Angehörigen, wenn sie die Ausstellung eines Passes zur Reise in das andere Land zum Zwecke des Stellenantrittes nachsuchen, auf das Erfordernis der zu diesem Behufe notwendigen Bewilligung aufmerksam gemacht werden.

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2014

Gesetzesnummer

10005198

Dokumentnummer

NOR12058159

Alte Dokumentnummer

N4193112781I