Kurztitel
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz ÜR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 45/1968Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1968,
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
Amtshandlungen betreffend die Errichtung, Erhaltung und Auflassung der öffentlichen Pflichtschulen, die Schulpflicht und den Besuch der Pflichtschulen, Schutz- oder Regulierungswasserbauten, Ent- oder Bewässerungsanlagen oder Trinkwasserversorgungsanlagen, ferner Bewilligungen zur Holzlieferung, Holzlagerung oder Errichtung von Bringungsanstalten in Wildbachgebieten, Schlägerungs- und sonstige Forstprodukten-Bezugsbewilligungen einschließlich der Bewilligung von Forstwirtschaftsplänen, dann Amtshandlungen in den Angelegenheiten der Sparkassenaufsicht, der tierärztlichen Grenzkontrolle sowie der Justizverwaltung und der Heeresverwaltung, schließlich sämtliche Amtshandlungen von gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen unterliegen nicht der Verpflichtung zur Entrichtung der in § 78 Abs. 1 und 2 AVG. 1950 in der Fassung des Art. I des vorliegenden Bundesgesetzes geregelten Verwaltungsabgaben.Amtshandlungen betreffend die Errichtung, Erhaltung und Auflassung der öffentlichen Pflichtschulen, die Schulpflicht und den Besuch der Pflichtschulen, Schutz- oder Regulierungswasserbauten, Ent- oder Bewässerungsanlagen oder Trinkwasserversorgungsanlagen, ferner Bewilligungen zur Holzlieferung, Holzlagerung oder Errichtung von Bringungsanstalten in Wildbachgebieten, Schlägerungs- und sonstige Forstprodukten-Bezugsbewilligungen einschließlich der Bewilligung von Forstwirtschaftsplänen, dann Amtshandlungen in den Angelegenheiten der Sparkassenaufsicht, der tierärztlichen Grenzkontrolle sowie der Justizverwaltung und der Heeresverwaltung, schließlich sämtliche Amtshandlungen von gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen unterliegen nicht der Verpflichtung zur Entrichtung der in Paragraph 78, Absatz eins und 2 AVG. 1950 in der Fassung des Artikel römisch eins, des vorliegenden Bundesgesetzes geregelten Verwaltungsabgaben.
Schlagworte
Militärwesen, Schlägerungsbewilligung, Entwässerungsanlage, Kammer, Schutzwasserbau, Bundesverwaltungsabgabe, Bundesheer, Arbeiterkammer, Bundeswirtschaftskammer, Unterrichtswesen, Wasserrecht, Forstrecht, Schulrecht