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Art. 6 EGVG 1950

Fassungen
01.09.1963 bis 31.01.1991
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 601.09.196331.01.1991 aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1950, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1991,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1963

Außerkrafttretensdatum

31.01.1991

Abkürzung

EGVG 1950

Index

40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren

Text

Artikel römisch sechs

  1. Absatz eins,Wo im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz oder im Verwaltungsstrafgesetz von Behörden gesprochen wird, sind darunter die Verwaltungsorgane zu verstehen, für deren behördliches Verfahren diese Gesetze gemäß Artikel römisch zwei gelten.
  2. Absatz 2,Verwaltungsvorschriften im Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze sind alle die verschiedenen Gebiete der Verwaltung regelnden, von den im Absatz eins, bezeichneten Behörden zu vollziehenden Gesetze (Staatsverträge) - dieses Gesetz inbegriffen - und Verordnungen.
  3. Absatz 3,Verwaltungsübertretungen im Sinne des Verwaltungsstrafgesetzes sind die von den im Absatz eins, bezeichneten Behörden zu ahndenden Übertretungen.
  4. Absatz 4,Nach vorläufig noch in Geltung belassenen deutschen Gesetzen strafbare Handlungen sind dann als Verwaltungsübertretung (Absatz 3,) anzusehen, wenn sie bloß mit Haft oder einer Geldstrafe bis zum Höchstbetrag von 1 500 S bedroht sind und in der Strafbestimmung auch nicht für schwerere Fälle oder für den Fall des Eintretens erschwerender oder besonders erschwerender Umstände eine strengere Strafe vorgesehen ist. (StGBl. Nr. 148 aus 1945,, Paragraphen eins und 2, ferner Bundesgesetzblatt Nr. 243 aus 1947,, Artikel römisch drei und Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1948,, Paragraph eins, Absatz eins, Litera c,)

Anmerkung

Zu Abs. 4 vgl. Strafanwendungsgesetz BGBl. Nr. 148/1945.

Gesetzesnummer

10005222

Dokumentnummer

NOR12058489

Alte Dokumentnummer

N4195011657S