Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 89/1952 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 132/2023Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1952, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die Bundesregierung setzt das Statut für die „Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ durch Verordnung fest. In der Verordnung sind insbesondere Bestimmungen über die Stufen, in denen das Ehrenzeichen verliehen wird, sein Aussehen, die Art des Tragens desselben, das Verleihungsdiplom, das Eigentum hieran und die Rückstellung nach dem Tode des Beliehenen zu treffen.
Anmerkung
Verordnung der Bundesregierung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, BGBl. Nr. 54/1953.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Dokumentnummer
NOR12058576
Alte Dokumentnummer
N4195214640S