Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens und Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 96/1955 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 132/2023Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1955, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 7.Paragraph 7,
Den Mitgliedern der Kurien gebührt für die Teilnahme an den Sitzungen ihrer Kurie der Ersatz der Reisekosten nach Maßgabe der für die Beamten der allgemeinen Verwaltung der Dienstpostengruppe I jeweils geltenden Bestimmungen. Den Mitgliedern der Kurien gebührt für die Teilnahme an den Sitzungen ihrer Kurie der Ersatz der Reisekosten nach Maßgabe der für die Beamten der allgemeinen Verwaltung der Dienstpostengruppe römisch eins jeweils geltenden Bestimmungen.
Anmerkung
Siehe dazu auch:
§§ 28 ff Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54/1956.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Dokumentnummer
NOR12058626
Alte Dokumentnummer
N4195513362P