Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens und Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 96/1955 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 132/2023Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1955, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 8.Paragraph 8,
Das Bundesministerium für Unterricht setzt das “Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und für das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst” durch Verordnung fest. In der Verordnung sind vor allem Bestimmungen über die äußere Ausstattung und die Tragart der Dekorationen, über das Eigentum an ihnen, über das Verleihungsdiplom, über die Rückstellung der Dekorationen nach dem Tode des Beliehenen sowie über die Organisation der Kurien und die Aufgaben des Vorsitzenden der Kurien zu treffen.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Dokumentnummer
NOR12058627
Alte Dokumentnummer
N4195513363P