Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Häftlinge Durchbeförderung Strecke Mittenwald-Griesen, Ehrwald-Vils
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 243/1957 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 58/1998Bundesgesetzblatt Nr. 243 aus 1957, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 58 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Text
Artikel 11
Die strafrechtlichen Bestimmungen des Durchgangsstaates zum Schutze von Amtshandlungen und zum Schutze von Beamten gelten auch für strafbare Handlungen, die im Durchgangsstaate gegenüber dem Begleitpersonal begangen werden, wenn das Personal sich in Ausübung des Dienstes befindet oder die Tat in Beziehung auf diesen Dienst begangen wird.
Dokumentnummer
NOR12058724
Alte Dokumentnummer
N4195734277L