Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Häftlinge Durchbeförderung Strecke Mittenwald-Griesen, Ehrwald-Vils
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 243/1957 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 58/1998Bundesgesetzblatt Nr. 243 aus 1957, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 58 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Text
Artikel 12
Ergeben sich bei der Durchführung einzelner Bestimmungen des Abkommens erhebliche Schwierigkeiten oder ändern sich die bei Abschluß des Abkommens bestehenden Verhältnisse wesentlich, werden die beiden vertragschließenden Teile auf Verlangen eines Teiles in Verhandlungen eintreten mit dem Ziele, eine angemessen Regelung zu treffen.
Dokumentnummer
NOR12058725
Alte Dokumentnummer
N4195734278L